Kapitalbildende Lebensversicherung
Eine weitere Möglichkeit, die gleichzeitig eine Vorsorgewirkung hat, ist der Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung, die langfristig Kapital bildet, das später als Einmalauszahlung oder aber als Rente ausgezahlt werden kann und gleichzeitig auch Angehörige im Falle des Todes des Versicherten finanziell absichert. Bei den Lebensversicherungen gibt es verschiedene Formen, einige davon unterliegen auch einer staatlichen oder steuerlichen Förderung
Die Kapitallebensversicherung dient dem Ansparen von Kapital und gleichzeitig der Absicherung von persönlichen Risiken. Zum Ende der abgeschlossenen Laufzeit wird ein Betrag, der sich aus den angesparten Anteilen und einer Überschussbeteiligung zusammen setzt, ausgezahlt, wird durch einen Todesfall die Laufzeit nicht beendet, ist eine Todesfallsumme mitversichert. Die Höhe der Überschussbeteiligung ist nicht garantiert, da sie davon abhängt, wie gewinnbringend die Versicherung die eingezahlten Gelder anlegen kann.
Kapitallebensversicherungen können z.B. auch als Sicherheit für ein Baudarlehen verwendet werden, da Versicherer auch verschiedene Hypotheken und Darlehen anbieten. Man kann sie auch gegenüber Banken als Kreditsicherung verwenden.
Statt fester Beiträge kann man auch dynamische Beiträge wählen. Hier werden die Beiträge gestiegenen Einkommen und einem erhöhten Versicherungsbedarf auf verschiedene Arten angepasst.
Aufwendungen für eine Kapitallebensversicherung sind in der Regel steuerlich absetzbar. Die steuerlichen Regelungen sind besonders interessant für Freiberufler, Selbständige und auch Beamte. Wenn die Versicherung mindestens zwölf Jahre besteht und sind für mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt worden, ist der Gewinnanteil bei Auszahlung nicht steuerpflichtig. Werden diese Bedingungen aber nicht erfüllt, so behält der Versicherer 25% der Überschussbeteiligung ein und führt sie ans Finanzamt ab.
Selbst wenn man einmal Probleme hat die Beiträge zu zahlen, besteht die Möglichkeit, die Versicherung ruhen zu lassen. Dies ist jedenfalls sinnvoller, als den Versicherungsvertrag zu kündigen, d.h. im Regelfall sie an die Versicherung „zu verkaufen”, denn dabei verliert man gerade in der Anfangszeit einen großen Teil des eingezahlten Geldes. Der Versicherer zieht beim „Rückkauf” bereits gezahlte Provisionen, Kosten etc. ab, so dass man mit erheblichen Verlusten rechnen muss.
Sollte man keine Möglichkeit mehr sehen, die Versicherung innerhalb einer vernünftigen Frist weiterführen zu können, besteht noch die Möglichkeit, sie an ein Unternehmen zu verkaufen, das einen höheren Preis als der Versicherer mit seinem Rückkaufwert bietet.
Die Auszahlung der Versicherungssumme kann dann im Erlebensfall als Einmalzahlung oder als Rente erfolgen. Bei den Rentenzahlungen ist nur der Ertragswert der Versicherung zu versteuern. Weitere Informationen erhalten Sie dazu von Ihrer Steuerberatung oder der Anwalt Versicherungsrecht weiß darüber auch Bescheid.
Denken Sie auch immer daran, dass Sie mit günstigen Versicherungen wie z. B. die günstige Kfz Versicherung eine Menge Geld sparen können. Geld können Sie auch bei den Ersatzteilen oder mit einer Brillen Zusatzversicherung sparen.