Die fondsgebundene Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung sind kapitalbildende Lebensversicherungen, bei denen das Kapital aber nicht vom Versicherungsunternehmen nach eigenen wirtschaftlichen Aspekten angelegt wird, sondern auf Rechnung und auf Risiko des Versicherungsnehmers in Kapitalanlagen investiert wird, die vertraglich bestimmt werden (meistens Anteile an Investmentfonds) angelegt wird.

Die Kapitalerträge dieser Kapitalanlagen gehen vollständig zu Lasten bzw. zu Gunsten der Versicherungsnehmer.

Daher wird vom Versicherer keinerlei Garantie über eine bestimmte Ablaufleistung gegeben. Die Höhe der Ablaufleistung bestimmt sich ausschließlich durch die Wertentwicklung der betreffenden Kapitalanlagen. Inzwischen gibt es aber auch Formen, die eine Anlage in Garantiefonds oder in einem Goldfond vorsehen oder bei denen der Versicherer zusätzlich eine bestimmte Garantie übernimmt.

Sie gelten als für die Grundversorgung im Alter wegen der nicht vorhersehbaren Wertentwicklung zum Zeitpunkt des Bedarfs nur bedingt geeignet, wenn die Laufzeit sehr lange ist. Ein Vergleich mit einer PKV, einer private Krankenversicherung, kann hier hilfreich sein.

Der Versicherungsnehmer kann selbst Einfluss auf die Anlagestrategie nehmen. So kann er die mit dem Vertrag verbundenen Investmentfonds selbst wählen. Hierbei ist ferner häufig auch eine Streuung des Sparbeitrages auf mehrere Investmentfonds möglich.

Auch kann der Kunde die Auswahl der Investmentfonds, auch während der Vertragsdauer ändern:

Die versicherte Summe für den Todesfall ist bei der fondsgebundenen Lebens-versicherung vertraglich oft in Höhe der Summe der zu zahlenden Beiträge (Beitragssumme) festgelegt. Diese kann jedoch bei vielen Anbietern auch beliebig erhöht oder reduziert werden.