Die Wertkarten
In der Geldentwicklung ist der bisher letzte Schritt die Entwicklung der Wertkarten, auch als Guthabenkarten bezeichnet. Dies sind Karten die mit einem elektronischen Chip ausgestattet sind, auf dem Guthaben gespeichert werden können. Diese Guthaben sind bei Bedarf an so genannten „Geldladestationen” bis zu einem Höchstbetrag (meist 400 Euro) aufladbar und können von der Karte an geeigneten Lesegeräten abgebucht werden.

Meist sind diese elektronisch beschreib- und lesbaren Chips auf Bankkarten (EC-Karten) integriert.
Als Zahlungsmittel sind sie bisher überwiegend an Automaten (Fahrkartenautomaten der Deutsche Bahn oder beim Personennahverkehr, Warenautomaten) oder beispielsweise im Taxi mit Lesegerät einsetzbar.
Zu diesen Wertkarten zählen aber nicht die Kreditkarten oder Tankkarten – denn sie haben kein Guthaben gespeichert, stellen also keinen elektronischen Geldwert dar, sondern dienen an Automaten oder bei der persönlichen Annahme nur als Ausweis für den Bezug von Geld oder indirekt der unbaren Bezahlung einer Ware.