Ab dem 19. Jahrhundert wurde die Banknote allgemein in Deutschland als Zahlungsmittel neben der Münze akzeptiert. Das Vertrauen in das Papiergeld beruhte ursprünglich vor allem darauf, dass es von jedermann zu jeder Zeit wieder in Münzgeld umgetauscht werden konnte. Dieses Vertrauen war durch ausreichende Bestände an Münzgeld in den Schatzkammern des Herausgebers begründet und wurde durch verbale Zusicherung des Umtausches in Münzgeld meist auch noch in Textform auf den Banknoten bestätigt. Heute sind solche historischen Überbleibsel auf den Banknoten zahlreicher Länder ohne praktische Bedeutung.

Durch die vom herausgebenden Herrscher verordnete Annahmepflicht, zum Beispiel bei Steuerzahlungen an ihn selbst, wurde Papiergeld als Zahlungsmittel zwangsweise bei den Bürgern eingeführt, die aber die Vorteile der Banknoten bei großen Zahlungen schnell erkannten.

Im 16./17. Jahrhundert nahmen Banken Münzgeld gegen Quittung in Verwahrung. Die Quittungen wurden als Zahlungsmittel verwendet. Sie gaben ihren Inhabern das Recht, von einer dazu verpflichteten Bank bzw. einem Juwelier jederzeit die Hergabe der entsprechenden Menge Münzgeld zu verlangen. Die Quittungen hießen Banknoten und die entsprechenden Banken Notenbanken.

Die Herausbildung der modernen Banknote, die nur noch von einer Zentralbank herausgegeben werden darf, hatte historisch gesehen sehr unterschiedliche Wege und auch Formen der Banknoten:

Die Intensivierung des Handels, besonders ab dem 19. Jahrhundert, erforderte eine bessere Art der Zahlungsmittelausweitung. Dies führte zur Gründung der unterschiedlichsten Notenbanken. Zunächst bestand generell eine Deckungspflicht; die ausgegebenen Banknoten mussten also durch entspechende Münzbestände respektive durch Edelmetallenbarren abgesichert sein.

Dies sollte das Vertrauen in Papiergeld stärken. Mit der Zeit überstieg aber die Papiergeldmenge die Menge an Münzen und Edelmetallen deutlich. Diese „Unterdeckung” ist eigentlich auch nicht so riskant, wie es im ersten Moment erscheint. Erstens werden in einer staatlichen Notsituation nie alle Banknoten zum Umwechseln präsentiert und zweitens werden in solchen Fällen die Umtauschbestimmungen sowieso außer Kraft gesetzt.

Zur Kaiserzeit brauchte die deutsche Reichsbank zum Beispiel ihre Banknoten nur noch zu einem Drittel mit Gold abzudecken, obwohl theoretisch jeder Schein eigentlich gedeckt hätte sein müssen. Für das Giralgeld gab es überhaupt keine Deckungsvorschriften. Heute ist die Golddeckungspflicht allgemein aufgehoben; die Banknoten müssen nicht mehr durch Goldbestände der Notenbanken abgedeckt sein. Die Aufhebung der Deckungspflicht der weltweit meisten Banknoten begann wohl um den Beginn des Ersten Weltkrieges, obwohl es auch schon vor 1915 in einigen wenig industrialisierten Ländern ungedeckte Banknoten zum Zwangskurs gab.

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