Das Buchgeld

Als nächster Schritt in der Entwicklung des Geldes kam die Entstehung von Buchgeld (so genanntes Giralgeld) auf persönlichen Konten bei den Banken. Die Kontenbestände sind so genannte Sichtguthaben – sie müssen auf Sicht, das bedeutet jederzeit und sofort, auf Verlangen des Kontoinhabers von den Banken in Bargeld ausbezahlt werden.

In den ersten Jahrzehnten nach der Entstehung des Buchgeldes wurden diese Kontenbestände schriftlich in Kontenbüchern geführt, daher auch die Bezeichnung Buchgeld.

Heutzutage geschieht das elektronisch als so genanntes elektronisches Geld in Computern. Das Buchgeld und das elektronisches Geld sind Grundlage des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.

Die Sichtguthaben auf Bankkonten entstehen sowohl durch Einzahlungen von Bargeld bei der jeweils kontoführenden Bank, wie auch durch bargeldlose Überweisungen von anderen Konten oder durch das Erteilen von Krediten der Bank.

Von diesen Sichtguthaben können die Kontoinhaber Zahlungen per Überweisungen auf Konten von Kunden der gleichen oder anderer Banken vornehmen lassen, darauf Schecks ausstellen oder sich Bargeld auszahlen lassen und damit z. B. im Leuchten Shop einkaufen gehen.

Durch die Möglichkeit der Überweisung von Konto zu Konto sind Sichtguthaben zusätzlich anstelle von Bargeld zum Zahlungsmittel geworden. Aus diesem Grund sind sie Geld und zählen deshalb auch statistisch zur zahlungsfähigen Geldmenge, die als „M1″ bezeichnet wird, und die Bargeld und Sichtguthaben umfasst.

Das Buchgeld ist aber, im Gegensatz zu Bargeld, kein gesetzliches Zahlungsmittel und unterliegt generell keiner allgemeinen Annahmepflicht, weil seine Annahmemöglichkeit auf die Inhaber von Sichtguthabenkonten beschränkt ist.
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