Mit einem P-Konto bleibt man als Schuldner trotz Pfändung handlungsfähig
Wenn die Schulden das Vermögen übersteigen und die laufenden Einnahmen nicht mehr ausreichen, um den laufenden Verpflichtungen nachzukommen, können Schuldner schnell in große Not geraten. Damit man trotz rechtskräftiger Pfändungsbeschlüsse dennoch in der Lage ist, seinen notwendigen Verpflichtungen nachzukommen, gibt es das sogenannte Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Damit soll in erster Linie sichergestellt werden, dass Bankkunden auch weiterhin die Möglichkeit besitzen, Zahlungen über ihr Girokonto abwickeln zu können.
Jeder Bürger hat einen Anspruch auf Umwandlung
Das Gesetz sieht vor, dass jeder Bürger, der über ein normales Girokonto verfügt, dieses in ein P-Konto umwandeln kann. Allerdings ist die Eröffnung eines neuen Kontos als P-Konto nicht ausdrücklich vorgesehen. Die Umwandlung selbst ist auch nur für ein einziges Konto möglich, weitere Girokonten werden dagegen nicht vom Pfändungsschutz erfasst. Zusätzlich erfolgt durch die Bank eine Mitteilung an die Schufa, auch gegen den Willen des Kontoinhabers. Der Pfändungsschutz bewirkt, dass Einnahmen bis zu einer Höhe von 1.028,89 Euro (seit Juli 2011) nicht an die Gläubiger weitergegeben werden.
Ein P-Konto schafft begrenzten finanziellen Handlungsspielraum
Der Bankkunde kann über den vor der Pfändung geschützten Betrag frei verfügen. Es spielt auch keine Rolle, ob es sich bei den Einnahmen um Gehälter, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder dem Erlös aus dem Verkauf von gebrauchten Handtaschen handelt. Ebenso kann der Inhaber des P-Kontos frei über den Betrag verfügen. Das Geld kann sowohl für die Zahlung der Stromrechnung und Nahrungsmitteln wie auch für einen neuen Sessel verwendet werden.
Ein P-Konto verursacht keine höheren Kosten als ein Girokonto
Wer ein P-Konto beantragt, der steckt in finanziellen Schwierigkeiten. Um niemanden zu überfordern hat der Gesetzgeber festgelegt, dass keine weiteren als die üblichen Gebühren berechnet werden dürfen. Einige Banken haben in der Vergangenheit versucht, gesonderte Kostensätze für P-Konten einzuführen. Mehrere Gerichte haben diese Praxis inzwischen als rechtswidrig beanstandet.